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Einzelzimmer

49 €
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Hund 8 €/Nacht extra
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Doppelzimmer

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Kinder unter 10 Jahren 50% Ermäßigung

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Dreibettzimmer

108 €
/Nacht
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AGBs:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

‍I. Allgemeine Regelungen
 
1. Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§ 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelung des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.

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2. Der Vertragspartner erwirbt bei der Buchung nach Kategorien einen Anspruch auf Zimmer oder Räumlichkeiten dieser Kategorie. Gasthaus Zum Holzwurm ist berechtigt, eine höhere Kategorie bereit zu stellen. Im Übrigen erwirbt er keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, soweit nicht ausdrücklich bestimmte Zimmer oder Räumlichkeiten vereinbart sind.

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3. Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen und im Übrigen im Einverständnis mit dem Gasthaus Zum Holzwurm, und unter Berücksichtigung der Regelungen Ziffer I.8. dieser AGB erfolgen.

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4. Das Gasthaus Zum Holzwurm, kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrundeliegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen.

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5. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Gasthaus Zum Holzwurm, Gransdorf das Recht vor, reservierte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11.00 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung.

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6. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen gehen in ein festes Vertragsverhältnis über. Gasthaus Zum Holzwurm, ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.

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7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt in bar und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen € 250,00 übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Der
Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen Gasthaus Zum Holzwurm, Gransdorf, nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

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8. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab,
so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet, soweit er nicht einen
geringeren Schaden, etwa in Form etwaig höherer ersparter Aufwendungen, nachweist:

  • für eine Stornierung zwischen dem 42. und dem 26. Tag vor dem vereinbarten
    Leistungszeitraum werden 20 % der bestellten Leistungen,
  • für eine Stornierung zwischen dem 25. und dem 15. Tag vor dem vereinbarten
    Leistungszeitraum werden 40% der bestellten Leistungen,
  • für eine Stornierung zwischen dem 14. und dem 5. Tag vor dem vereinbarten
    Leistungszeitraum werden 60% der bestellten Leistungen,
  • für eine Stornierung zwischen dem 4. und dem 3. Tag vor dem vereinbarten
    Leistungszeitraum werden 80% der bestellten Leistungen,
  • für eine Stornierung ab dem 2. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 90% der
    bestellten Leistungen, jeweils bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig.

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9. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Gasthauses ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

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10. Wird durch einen Vertragspartner die Sicherheit des Gasthauses Zum Holzwurm, Gransdorf, oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Gasthaus Zum Holzwurm, Gransdorf, vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt, wenn dadurch die Leistungen des Gasthauses Zum Holzwurm, Gransdorf, unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist. Als höhere Gewalt werden unvorhersehbare, außergewöhnliche Umständen angesehen, die trotz der dem Gasthaus zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, namentlich bei 

  • Betriebsstörungen
  • behördliche Eingriffe
  • Energieversorgungsschwierigkeiten
  • Streik oder Aussperrung
  • Überschwemmung und ähnlichen Naturkatastrophen

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11. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich im Gasthaus anzuzeigen. Das Gasthaus Zum Holzwurm, ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

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12. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen
wird das Amtsgericht Bitburg vereinbart.

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II. Zusätzliche Regelungen für Seminare

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1.
 Reservierungen für Seminare werden für das Gasthaus Zum Holzwurm erst verbindlich, wenn der Veranstalter den ihm von Gasthaus Zum Holzwurm, übersandten detaillierten Organisationsvorschlag schriftlich bestätigt.

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2. Bei Stornierungen gilt Ziff. I. 8. dieser AGB entsprechend.

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3. Zeigt der Veranstalter die Zahl der Seminarteilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung dem Gasthaus Zum Holzwurm, gesondert an, wird eine Abweichung der Teilnehmerzahl von 10% akzeptiert. Wird  diese Maximalabweichung überschritten oder unterlässt der Veranstalter die Anzeige der Teilnehmerzahl, so gilt für den Fall der Unterschreitung der Teilnehmerzahl Ziff. I. 8. dieser AGB entsprechend. Im Fall einer Überschreitung der Teilnehmerzahl hat der Veranstalter dem Gasthaus Zum Holzwurm, die dadurch entstandenen zusätzlichen Aufwendungen gesondert zu vergüten.

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4. Der Veranstalter darf, wenn sie nicht Gegenstand des Seminars sind und Demonstrationszwecken dienen, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, koscheres Essen usw.) kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu
bestimmende Servicegebühr bzw. ein Korkengeld berechnet.

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5. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Gasthauses Zum Holzwurm untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- oder Abbau, sowie während der Veranstaltung durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden und die von Gasthaus Zum Holzwurm, nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter. Dem Veranstalter wird empfohlen, eine Versicherung für Schäden, die Hotel zur Post, Deudesfeld, nicht zu vertreten hat, abzuschließen.

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6. Wird im Rahmen der Veranstaltung Musik benutzt, so hat der Veranstalter erforderlichenfalls die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden. Das Gasthaus Zum Holzwurm, wird vom Veranstalter hinsichtlich aller Forderungen, die aus der unerlaubten Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.

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III. Zusätzliche Regelungen für besondere Veranstaltungen, insbesondere Bankette 

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1. 
Die Regelungen für Seminare gelten auch für sonstige Veranstaltungen entsprechend, soweit nicht im Folgenden besondere Bestimmungen getroffen sind.

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2. Reservierungen sind für das Gasthaus Zum Holzwurm, grundsätzlich erst nach Bezahlung von 30% des vereinbarten Rechnungsbetrages durch den Veranstalter verbindlich. Bei Rechnungsbeträgen bis zu € 250,00 ist der gesamte Rechnungsbetrag bereits bei Reservierung vollständig fällig.

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Einzelzimmer 49 € /Nacht
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Doppelzimmer 78 € /Nacht
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Dreibettzimmer 108 € /Nacht
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3 Tage inkl. Frühstück und 2x3 Gang-Menü ab 125 € p. P
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Sonntag bis Freitag Halbpension 270 € p. P.
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Freitag bis Sonntag Vollpension 220 € p. P.
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Die maximale Personenzahl im Doppelzimmer, einschließlich Kinder über 3 Jahre, beträgt 2.
Die maximale Personenzahl in einem Dreibettzimmer, einschließlich Kindern über 3 Jahren, beträgt 3.
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Anzahl der Personen:
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8€
Einzelzimmer pro Tag:
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